Erbrecht

Nachfolgeplanung

Nachfolgeplanung betrifft jeden. Betriebe und Beteiligungen sollen Ihren Ruhestand sichern, Ihr Privatvermögen soll von Erbschaft- und Schenkungsteuern nicht aufgezehrt werden, und Ihre Mühe heute soll weder heute noch morgen Anlass von Streitigkeiten sein. Mit der Spezialisierung im Erbrecht und inzwischen Jahrzehnte langer Erfahrung im Steuer- und Gesellschaftsrecht biete ich Ihnen hierfür umfassende Unterstützung aus einer Hand.

Erbrecht alleine reicht nicht

Die steuerliche Vermögensnachfolge beginnt nicht erst mit dem Erbfall. Häufig endet sie dann. Beginnen sollte sie hingegen Jahrzehnte zuvor, da erbschaft- und schenkungsteuerliche Freibeträge für Zeiträume von jeweils zehn Jahren zusammengezählt werden. Die Senkung zukünftiger Erbschaftsteuern muss dabei keineswegs mit einem Verlust Ihrer Verfügungsmacht verbunden sein. Behalten Sie das Kommando. Ihre Möglichkeiten sind vielfältig.

Unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Unfall, Krankheit) könnten Sie aber auch von heute auf morgen unfähig machen, eigene Entscheidungen zu treffen. Einkommensabsicherung bietet jede Versicherung an. Aber was wird aus Ihnen? Werden bedachte Personen von dem profitieren, was Sie ihnen heute zugedacht haben? Wie reagieren Finanzamt, Sozialamt oder Angehörige? Wer vertritt Ihren Willen, wenn Ihr Arzt eine Entscheidung über Ihr Schicksal treffen muss? Eine ausgewogene Vorsorgestrategie berücksichtigt alle Aspekte, die für Sie von Bedeutung sind. Ihre Patientenverfügung sowie ein intelligentes System von Vorsorgevollmachten sind nur einige dieser Aspekte.

Wenn Ihr Vermögen einen bestimmten Zweck erfüllen soll, ohne dass Erben dies verhindern, dann sollten Sie eine Testamentsvollstreckung oder die Gründung einer Stiftung in Betracht ziehen. In beiden Fällen wird eine Person mit der rechenschaftspflichtigen Umsetzung Ihres Willens beauftragt. Dieser Auftrag kann z.B. Personen aus Ihrem privaten Umfeld oder einem Rechtsanwalt erteilt werden. Ich biete sowohl die Beratung aller Beteiligten als auch die Übernahme von Ämtern, z.B. des Testamentsvollstreckers oder des Stiftungsvorstands an.

Streitigkeiten vermeiden, Ihre Wünsche vermitteln

Streitigkeiten im Zusammenhang mit Nachfolgeregelungen stellen sich nicht erst mit Eintritt des Erbfalles ein. Ohne alle möglichen Geschehnisse an dieser Stelle vorwegnehmen zu wollen, soll ein Beispiel hervorgehoben werden.

Nicht selten ist es sinnvoll, als Alleinerben gerade nicht den Menschen einzusetzen, den Sie am umfangreichsten bedenken möchten, sondern stattdessen möglicherweise einen anderen, zu dem Sie vielleicht sogar ein angespanntes Verhältnis haben. Diese Interessenlage kann sich vor allem daraus ergeben, dass „erben“ etwas anderes ist als „Vermögen bekommen“. „Vermögen bekommen“ kann man z. B. auch durch ein Vermächtnis. „Erben“ ist hingegen stets mit der umfangreichen Übernahme gesetzlicher Rechte und Pflichten verbunden.

Im Volksmund gilt ein Vermächtnis häufig aber als etwas Minderwertiges. Der Mensch, den Sie würdigen möchten, sieht zunächst nur eines: „Du enterbst mich?“. Was erwarten Sie in dieser Situation von Ihrem Anwalt? Dass er den Familienfrieden respektiert und allen Erwägungen zum Trotze den geliebten Menschen als Erben einsetzt? Gern!

Zuvor bieten wir Ihnen aber an, die Interessenlage nicht nur mit Ihnen zu erörtern, sondern auch mit den Menschen, die Sie bedenken möchten. Unser Ziel ist, dass alle Beteiligten einer Nachfolgeregelung die Situation in vollem Umfang verstehen. Darin sehen wir die Grundlage für dauerhaften Frieden, und darin sehen wir die Aufgabe Ihres Rechtsanwaltes. Wenn dieses Ziel erreicht ist, entscheiden Sie, welchen Weg Sie gehen. Vor dieser Entscheidung brauchen Sie keine Angst zu haben, weil wir Ihnen zur Seite stehen.

Eine ausgewogene Vorsorgestrategie – was ist das?

Patientenverfügungen sind schnell verfasst, und Vorsorgevollmachten sind schnell erteilt. Selbst Ihr Testament können Sie ohne fremde Hilfe aufsetzen. Wenn Sie genau wissen, was Sie wollen und allen beteiligten Personen grenzenlos vertrauen, bekommen Sie das erforderliche Werkzeug hierfür kostenlos im Internet. Zahlreiche Seiten geben auch Tipps, wie Sie Formfehler vermeiden, die Ihr Testament unwirksam machen können.

Anwaltliche Beratung zu diesen Themen geht aber sehr viel weiter. In einem vertraulichen Gespräch erhalten Sie Gelegenheit, sich mit Fallkonstellationen auseinanderzusetzen, die Sie heute vielleicht noch nicht in Betracht ziehen. Gemeinsam werden wir dabei Regelmechanismen entwickeln, die für Ihr Empfinden sicherstellen, dass unter klar definierten Voraussetzungen z.B. ein Ablauf verhindert oder ein Kontrollprozess in Gang gesetzt wird.

Wie so etwas aussieht? Wenige Anregungen finden Sie hier als PDF:

Tipps und Anregungen zur Unternehmervorsorge
Tipps und Anregungen zum Behindertentestament

Rufen Sie mich gerne an: 07531 – 36 31 38 – 0. Wenn Sie in Konstanz oder Umgebung leben, können wir ein Treffen vereinbaren. Anderenfalls würden wir besprechen, was ich für Sie tun kann, und wo uns die Entfernung Grenzen setzt.

Testamentsvollstreckung – Anspruch und Verantwortung

Wenn Ihre persönliche Nachlassplanung eine Testamentsvollstreckung erforderlich erscheinen lässt, stellt sich für Sie die Frage, wen Sie mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe betrauen.

Lassen Sie uns dies an einem anschaulichen Beispiel erörtern: Ein Erblasser hat zwei Söhne. Der Jüngere ist sympatisch, steht aber ohne Verschulden vor der Insolvenz. Das bedeutet, dass er kein Geld mehr bekommen kann, ohne dass die Gläubiger es ihm wegnehmen. Der Ältere ist wirtschaftlich erfolgreich, wurde vom Erblasser aber im Streit enterbt. Er hat geschworen, ohne Rücksicht auf den Bruder um seinen Pflichtteil zu kämpfen. Es gibt Anhaltspunkte für eine Erbunwürdigkeit des Älteren. Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus Bankguthaben.

Der Erblasser möchte erreichen, dass der Jüngere vom Nachlass profitiert. Bei einfacher Erbeinsetzung würde der Nachlass jedoch ausschließlich den Gläubigern des Sohnes zugute kommen. Die Banken sind selber Gläubiger. Derweil zeigt der Steuerberater des Erblassers beunruhigende Sympathien für die Geschäfte des älteren Sohnes.

In diesem Fall liegt es auf der Hand, dass nur ein steuerlich versierter Rechtsanwalt die Verlässlichkeit und die Unabhängigkeit bieten kann, die das Testamentsvollstreckermandat erfordert. Komplexe Interessenlagen wie diese sind für Rechtsanwälte Alltag, und die gesetzlichen Pflichten unseres Berufsrechts sind hierauf zugeschnitten.

Schwieriger ist die Situation freilich, wenn ähnliche Probleme im Zeitpunkt der Nachlassplanung noch gar nicht erkennbar sind. Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers sieht dann zwar einfacher aus, ist in der Tat aber noch viel anspruchsvoller. Der Erblasser ist um so mehr auf die besondere Neutralität und hohe juristische Qualifikation des Menschen angewiesen, dem er das Amt anvertraut.

Wir bieten Ihnen gerne unsere Hilfe an. Sie erreichen uns unter
Telefon 07531 363138-0.